Verkaufsbedingungen und Konditionen
Version 2.02 - August 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Unternehmen der Secop-Gruppe für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen
1. Anwendbarkeit und Definitionen.
1.1 Das beiliegende Angebot, der Vorschlag, die Verkaufsbestätigung oder die Rechnung (die "Verkaufsbestätigung") zusammen mit diesen Verkaufsbedingungen (diese "Bedingungen" und zusammen mit der Verkaufsbestätigung der "Vertrag") sind die einzigen Bedingungen, die den Verkauf der Waren ("Produkte") und Dienstleistungen ("Dienstleistungen") durch das in der Verkaufsbestätigung genannte Unternehmen der Secop-Gruppe ("Secop") an den in der Verkaufsbestätigung genannten Käufer ("Käufer") regeln.
1.2 "Unternehmen der Secop-Gruppe" bedeutet Secop GmbH, Secop Inc. oder ein anderes Unternehmen, das direkt oder indirekt von der Secop Group Holding GmbH kontrolliert wird, sei es durch Anteile oder Stimmrechte, sowie jede Schwestergesellschaft der Secop Group Holding GmbH. Sollte ein schriftlicher, von beiden Parteien unterzeichneter Vertrag über den Verkauf der hiervon erfassten Produkte und Dienstleistungen bestehen, so haben die Bedingungen dieses Vertrages Vorrang, soweit sie mit diesen Bedingungen unvereinbar sind, ungeachtet anderslautender Bestimmungen.
1.3 Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Verhandlungen, Zusicherungen und Gewährleistungen sowie alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen. Bei unvereinbaren Widersprüchen zwischen dem Angebot, dem Vorschlag, der Verkaufsbestätigung oder der Rechnung für dieselbe Bestellung hat die Verkaufsbestätigung Vorrang und gilt für die hierin enthaltenen Zwecke als Verkaufsbestätigung. Dieser Vertrag hat Vorrang vor den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, unabhängig davon, ob oder wann der Käufer seine Bestellung oder solche Bedingungen eingereicht hat. Die Erfüllung der Bestellung des Käufers stellt keine Annahme der Bedingungen des Käufers dar und dient nicht dazu, diese Bedingungen oder den Vertrag zu ändern oder zu ergänzen. Secop lehnt zusätzliche oder widersprüchliche Bedingungen, die vom Käufer angeboten werden, jederzeit ab, unabhängig davon, ob diese Bedingungen diesen Vertrag wesentlich ändern oder nicht, und unabhängig von der Annahme der Produkte von Secop durch den Käufer oder der Zahlung dafür oder der Ausstellung einer Verkaufsbestätigung durch Secop.
1.4 Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer diesen Vertrag akzeptiert hat, wenn er (a) eine Bestellung als Antwort auf die Verkaufsbestätigung ausstellt, (b) die begleitende Verkaufsbestätigung unterzeichnet oder anderweitig ein Zeichen der Akzeptanz gibt, (c) die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen annimmt oder (d) ein anderes Zeichen der Akzeptanz oder des Einverständnisses gibt (einschließlich des Versäumnisses, diese Bedingungen unverzüglich zurückzuweisen). Secop kann alle Verkaufsbestätigungen und Bestellungen für Produkte und Dienstleistungen vor der Lieferung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer stornieren.
1.5 Der Käufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Secop keine Änderungen an der Auftragsbestätigung oder einem Teil des Auftrags vornehmen, einschließlich der Verschiebung oder Stornierung des Auftrags. Der Käufer kann einen Änderungsauftrag beantragen, indem er Secop einen schriftlichen Antrag vorlegt. Die Zustimmung von Secop zu einer Änderungsbestellung liegt im alleinigen Ermessen von Secop. Nach der schriftlichen Genehmigung eines Änderungsauftrags durch Secop wird dieser Änderungsauftrag die Verkaufsbestätigung in Übereinstimmung mit den darin enthaltenen Bedingungen ändern. Secop behält sich das Recht vor, vom Käufer die Erstattung der Kosten zu verlangen, die infolge eines solchen Änderungsauftrags oder einer Stornierung oder Beendigung des Auftrags entstanden sind.
1.6 Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Vertrag kann Secop die Dienstleistungen von Zeit zu Zeit ohne die Zustimmung des Käufers ändern, sofern solche Änderungen die Art oder den Umfang der Dienstleistungen oder die in der Auftragsbestätigung festgelegten Gebühren oder Leistungsdaten nicht wesentlich beeinflussen.
2. Lieferung von Produkten und Erbringung von Dienstleistungen.
2.1 Die Produkte werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Eingang der Bestellung des Käufers geliefert. Secop haftet nicht für Verzögerungen, Verlust oder Beschädigung während des Transports.
2.2 Sofern nichts anderes in einem von den Parteien unterzeichneten Schreiben vereinbart wurde, liefert Secop die Produkte an den Käufer in der in der Verkaufsbestätigung aufgeführten Einrichtung von Secop (der "Lieferpunkt") unter Verwendung der Standardmethoden von Secop für die Verpackung solcher Produkte, und der Käufer nimmt die Produkte innerhalb eines (1) Werktages nach der schriftlichen Mitteilung von Secop, dass die Produkte an den Lieferpunkt geliefert worden sind, ab. Der Käufer ist für alle Verladekosten verantwortlich und stellt Ausrüstung und Arbeitskräfte zur Verfügung, die für den Empfang der Produkte am Lieferpunkt angemessen sind, und er wird alle Transportmittel unverzüglich entladen und freigeben, so dass Secop keine Standgelder oder andere Kosten entstehen.
2.3 Sofern in der Verkaufsbestätigung nichts anderes festgelegt ist, erfolgt die Lieferung der Produkte EXW am Lieferpunkt (Incoterms® 2020).
2.4 Secop kann nach eigenem Ermessen, ohne Haftung oder Strafe, Teillieferungen von Produkten an den Käufer vornehmen. Jede Lieferung stellt einen separaten Verkauf dar, und der Käufer hat für die gelieferten Einheiten zu zahlen, unabhängig davon, ob eine solche Lieferung die Bestellung des Käufers ganz oder teilweise erfüllt.
2.5 Nimmt der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung der Produkte nicht zu dem Datum an, das gemäß Secops Mitteilung, dass die Produkte am Lieferpunkt geliefert wurden, festgelegt wurde, oder ist Secop nicht in der Lage, die Produkte am Lieferpunkt zu diesem Datum zu liefern, weil der Käufer keine angemessenen Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen zur Verfügung gestellt hat: (a) geht das Verlustrisiko für die Produkte auf den Käufer über; (b) gelten die Produkte als geliefert; und (c) kann Secop die Produkte nach eigenem Ermessen lagern, bis der Käufer sie abholt, vorausgesetzt, der Käufer haftet für alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerung und Versicherung).
2.6 Secop wird sich in angemessener Weise bemühen, die in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Erbringung der Dienstleistungen einzuhalten, wobei es sich bei diesen Terminen jedoch nur um Schätzungen handelt.
2.7 In Bezug auf die Dienstleistungen wird der Käufer (a) mit Secop in allen Angelegenheiten kooperieren, die die Dienstleistungen betreffen, und Secop den Zugang zu den Geschäftsräumen des Käufers sowie zu den Büroräumen und anderen Einrichtungen gewähren, die von Secop in angemessener Weise für die Erbringung der Dienstleistungen angefordert werden können; (b) unverzüglich auf alle Anfragen der Secop zur Erteilung von Anweisungen, Informationen, Genehmigungen, Ermächtigungen oder Entscheidungen reagieren, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch Secop in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieses Vertrags angemessenerweise erforderlich sind; (c) die Materialien oder Informationen des Kunden, die Secop in angemessener Weise anfordert, um die Dienstleistungen rechtzeitig zu erbringen, zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass diese Materialien oder Informationen des Kunden in allen wesentlichen Punkten vollständig und richtig sind; und (d) alle erforderlichen Lizenzen und Zustimmungen einzuholen und aufrechtzuerhalten und alle anwendbaren Gesetze in Bezug auf die Dienstleistungen vor dem Datum, an dem die Dienstleistungen beginnen sollen, einzuhalten.
2.8 Secop hat eine Reihe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für medizinische Produkte und Anwendungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Secop-Ansprechpartner, der Ihnen gerne behilflich sein wird.
3. Nicht-Lieferung.
3.1 Die von Secop bei der Versendung von Secop's Geschäftssitz festgestellte Menge jeder Produktmenge ist ein schlüssiger Beweis für die Menge, die der Käufer bei der Lieferung erhalten hat, es sei denn, der Käufer kann einen schlüssigen Beweis für das Gegenteil erbringen.
3.2 Secop haftet nicht für die Nichtlieferung von Produkten (selbst wenn diese durch Secop verschuldet wurde), es sei denn, der Käufer informiert Secop schriftlich über die Nichtlieferung innerhalb von drei (3) Tagen nach dem Datum, an dem die Produkte bei normalem Verlauf der Dinge hätten empfangen werden müssen.
3.3 Jegliche Haftung von Secop für die Nichtlieferung der Produkte beschränkt sich auf den Ersatz der Produkte innerhalb eines angemessenen Zeitraums oder die Anpassung der Rechnung für diese Produkte an die tatsächlich gelieferte Menge.
3.4 Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die in diesem Abschnitt 3 dargelegten Rechtsbehelfe die einzigen Rechtsbehelfe des Käufers im Falle der Nichtlieferung von Produkten sind.
4. Menge.
Wenn die Secop dem Käufer eine Produktmenge liefert, die bis zu 5 % über oder unter der in der Verkaufsbestätigung angegebenen Menge liegt, ist der Käufer nicht berechtigt, die Produkte oder einen Teil davon aufgrund der Über- oder Unterschreitung zu beanstanden oder abzulehnen, und hat für diese Produkte den in der Verkaufsbestätigung angegebenen Preis zu zahlen, der anteilig angepasst wird.
5. Eigentum und Verlustrisiko.
Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 2.5 gehen das Eigentum und das Verlustrisiko bei Lieferung der Produkte am Lieferpunkt auf den Käufer über. Als Sicherheit für die Zahlung des Kaufpreises der Produkte gewährt der Käufer der Secop hiermit ein Pfandrecht und ein Sicherungsrecht an allen Rechten, Ansprüchen und Interessen des Käufers an den Produkten, unabhängig davon, wo sie sich befinden, und unabhängig davon, ob sie jetzt bestehen oder später entstehen oder von Zeit zu Zeit erworben werden, sowie an allen Zugängen, Ersetzungen oder Änderungen der Produkte sowie an allen Erträgen (einschließlich Versicherungserlösen) aus den vorgenannten Bereichen. Das gemäß dieser Bestimmung gewährte Sicherungsrecht stellt ein Kaufsicherungsrecht nach geltendem Recht dar.
6. Handlungen oder Unterlassungen des Käufers.
Wird die Erfüllung der Verpflichtungen von Secop aus diesem Vertrag durch eine Handlung oder Unterlassung des Käufers oder seiner Vertreter, Subunternehmer, Berater oder Angestellten verhindert oder verzögert, wird Secop nicht als Verletzung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag angesehen oder haftet anderweitig für Kosten, Gebühren oder Verluste, die dem Käufer entstanden sind, in jedem Fall in dem Umfang, der direkt oder indirekt aus einer solchen Verhinderung oder Verzögerung resultiert.
7. Spezifikationen.
Vorbehaltlich der nachstehenden Ziffern 8 und 11 entsprechen die Produkte den in der Verkaufsbestätigung aufgeführten Spezifikationen oder, falls dort keine Spezifikationen aufgeführt sind, den üblichen Spezifikationen von Secop, die zum Zeitpunkt der Herstellung gelten (die "Spezifikationen"). Soweit in dieser Ziffer 7 nichts anderes bestimmt ist, kann Secop die Spezifikationen jederzeit ohne vorherige schriftliche Mitteilung an den Käufer ändern, vorausgesetzt, dass Secop die Verkaufsbestätigung aktualisiert, wenn die Preise infolgedessen angepasst werden. Handelt es sich bei den Spezifikationen um Spezifikationen des Käufers, um ein Design des Käufers oder um ein anderes Ergebnis einer Anfrage des Käufers, die Spezifikationen von Secop anzupassen, zu ändern oder anderweitig zu modifizieren, unabhängig davon, ob diese Spezifikationen von Secop oder einem Dritten entworfen oder modifiziert wurden (zusammenfassend "Spezifikationen des Käufers"), kann Secop diese Spezifikationen des Käufers ändern, vorausgesetzt, dass Secop den Käufer davon in Kenntnis setzt und die Verkaufsbestätigung aktualisiert, falls die Preise infolgedessen angepasst werden.
8. Inspektion und Zurückweisung von nicht konformen Produkten.
8.1 Der Käufer hat die Produkte innerhalb eines (1) Werktages nach Erhalt zu prüfen ("Prüffrist"). Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Produkte akzeptiert hat, sofern er Secop nicht schriftlich über fehlerhafte Produkte während der Inspektionsfrist informiert und die von Secop angemessenerweise geforderten schriftlichen Nachweise oder sonstigen Unterlagen vorlegt. "Nichtkonforme Produkte" bedeutet nur das Folgende: (a) das gelieferte Produkt unterscheidet sich von dem in der Verkaufsbestätigung angegebenen; (b) das Etikett oder die Verpackung des Produkts weist den Inhalt falsch aus; oder (c) die gelieferten Produkte entsprechen nicht den Spezifikationen.
8.2 Wenn der Käufer Secop rechtzeitig über nicht konforme Produkte informiert, wird Secop nach eigenem Ermessen (a) diese nicht konformen Produkte durch konforme Produkte ersetzen oder (b) den Preis für diese nicht konformen Produkte gutschreiben oder erstatten, zusammen mit allen angemessenen Versand- und Bearbeitungskosten, die dem Käufer in diesem Zusammenhang entstehen. Der Käufer ist verpflichtet, die vertragswidrigen Produkte auf seine Kosten und auf sein Verlustrisiko an die Secop-Anlage zu versenden, die dem Käufer von Secop schriftlich mitgeteilt wurde. Macht Secop von ihrer Option Gebrauch, die vertragswidrigen Produkte zu ersetzen, wird Secop nach Erhalt der Lieferung der vertragswidrigen Produkte durch den Käufer die ersetzten Produkte auf Kosten und Risiko des Käufers an den Lieferort versenden.
8.3 Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die in diesem Abschnitt 8 festgelegten Rechtsmittel die einzigen Rechtsmittel des Käufers für die Lieferung von vertragswidrigen Produkten oder von Produkten sind, bei denen der Käufer hätte erkennen müssen, dass die gelieferten Produkte während des Inspektionszeitraums vertragswidrig waren. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Abschnitt 8.2 werden alle Verkäufe von Produkten an den Käufer auf einer Einwegbasis getätigt, und der Käufer hat kein Recht, die im Rahmen dieses Vertrags gekauften Produkte an Secop zurückzugeben.
9. Preis.
9.1 Der Käufer kauft die Produkte und Dienstleistungen von Secop zu den Preisen (die "Preise"), die in der Verkaufsbestätigung von Secop angegeben sind. Falls die Verkaufsbestätigung keine Angaben zu den Preisen enthält, gelten die Preise gemäß der von Secop veröffentlichten Preisliste, die am Datum der Verkaufsbestätigung in Kraft ist; vorausgesetzt, dass die Preise von Secop vor der Übergabe der Produkte an einen Spediteur zum Versand an den Käufer erhöht werden, einschließlich als Folge von Kostenerhöhungen für Rohstoffe oder andere Kosten in der Versorgungskette von Secop, dann gelten die erhöhten Preise und der Käufer wird von Secop auf der Grundlage dieser erhöhten Preise in Rechnung gestellt.
9.2 Der Käufer verpflichtet sich, Secop alle angemessenen Reisekosten und Spesen zu erstatten, die Secop im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entstehen.
9.3 Alle Preise verstehen sich ausschließlich aller Umsatz-, Nutzungs-, Mehrwert- und Verbrauchssteuern sowie aller anderen ähnlichen Steuern, Abgaben und Gebühren jeglicher Art, die von einer Regierungsbehörde auf die vom Käufer zu zahlenden Beträge erhoben werden. Der Käufer ist für alle derartigen Gebühren, Kosten und Steuern verantwortlich, wobei der Käufer nicht für Steuern verantwortlich ist, die auf oder in Bezug auf das Einkommen, die Einnahmen, die Bruttoeinnahmen, das persönliche oder reale Eigentum oder andere Vermögenswerte der Secop erhoben werden.
10. Zahlungsbedingungen.
10.1 Sofern nichts anderes in einem von den Parteien unterzeichneten Schreiben vereinbart wurde, hat der Käufer alle fälligen Rechnungsbeträge innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnung von Secop zu zahlen. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, hat der Käufer alle Zahlungen per Überweisung zu leisten, und zwar (a) wenn Secop die Secop Inc. ist, in US-Dollar, und (b) wenn Secop ein anderes Unternehmen der Secop-Gruppe als die Secop Inc. ist, in Euro.
10.2 Der Käufer zahlt für alle verspäteten Zahlungen Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Monat oder dem niedrigeren der nach geltendem Recht zulässigen Höchstsätze, die täglich berechnet und monatlich aufgezinst werden. Der Käufer erstattet Secop alle Kosten, die bei der Einziehung verspäteter Zahlungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Anwaltskosten. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die nach diesen Bedingungen oder nach dem Gesetz zur Verfügung stehen (auf die Secop durch die Ausübung der Rechte nach diesen Bedingungen nicht verzichtet), ist Secop berechtigt, die Lieferung einzelner oder aller Produkte oder die Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen und den Transport von Produkten zu stoppen, wenn der Käufer es versäumt, fällige Beträge nach diesen Bedingungen zu zahlen.
10.3 Der Käufer darf die Zahlung fälliger und zahlbarer Beträge nicht aufgrund einer Aufrechnung von Forderungen oder Streitigkeiten mit Secop zurückhalten, unabhängig davon, ob diese mit einer Vertragsverletzung von Secop, einem Konkurs oder anderweitig zusammenhängen.
11. Begrenzte Gewährleistung.
11.1 Sofern in der Verkaufsbestätigung keine andere Gewährleistungsfrist vorgesehen ist, garantiert Secop dem Käufer für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ("Gewährleistungsfrist") ab dem Datum der Lieferung der Produkte, dass diese Produkte im Wesentlichen den Spezifikationen entsprechen werden.
11.2 Mit Ausnahme der in Abschnitt 11.1 genannten Garantien übernimmt Secop keinerlei Garantie in Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen, einschließlich (a) der Garantie der Marktgängigkeit, (b) der Garantie der Eignung für einen bestimmten Zweck, (c) der Garantie des Eigentumsrechts oder (d) der Garantie gegen die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich oder stillschweigend durch das Gesetz, den Handelsbrauch, die Geschäftspraxis oder anderweitig begründet ist.
11.3 Produkte, die von einem Dritten hergestellt wurden ("Drittprodukte"), können die Produkte bilden, enthalten, in ihnen enthalten sein, in sie eingebaut, an ihnen befestigt oder mit ihnen zusammen verpackt sein. Produkte von Drittanbietern fallen nicht unter die in Abschnitt 11.1 vorgesehene Garantie. Um Zweifel auszuschließen, gibt Secop keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf Produkte von Drittanbietern, einschließlich jeglicher (a) Garantie der Marktgängigkeit, (b) Garantie der Eignung für einen bestimmten Zweck, (c) Garantie des Eigentumsrechts oder (d) Garantie gegen die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums eines Dritten, sei es ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz, Handelsbrauch, Geschäftsgebrauch oder anderweitig.
11.4 Secop haftet nicht für eine Verletzung der in Ziffer 11.1 genannten Garantien, es sei denn: (a) der Käufer zeigt Secop die mangelhaften Produkte bzw. Dienstleistungen innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, schriftlich und angemessen beschrieben an; (b) Secop erhält gegebenenfalls nach Erhalt der Mitteilung über die Verletzung der in Ziffer 11.(b) Secop nach Erhalt der Mitteilung über die Verletzung der Gewährleistung gemäß Ziffer 11. 1 angemessen Gelegenheit gegeben wird, die Produkte zu untersuchen, und der Käufer (falls er von Secop dazu aufgefordert wird) die Produkte auf Kosten des Käufers an den Geschäftssitz von Secop zurücksendet, damit die Untersuchung dort stattfinden kann; und (c) Secop die Behauptung des Käufers, dass die Produkte oder Dienstleistungen mangelhaft sind, in angemessener Weise überprüft.
11.5 Secop haftet nicht für eine Verletzung der in Ziffer 11.1 genannten Gewährleistung, wenn: (a) der Käufer die Produkte nach dieser Mitteilung weiter nutzt; (b) der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Käufer die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Secop zur Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Nutzung oder Wartung der Produkte nicht befolgt hat; oder (c) der Käufer die Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Secop verändert oder repariert.
11.6 Vorbehaltlich der vorstehenden Ziffern 11.3 und 11.5 wird Secop in Bezug auf solche Produkte während der Gewährleistungsfrist nach eigenem Ermessen entweder: (i) solche Produkte (oder das fehlerhafte Teil) reparieren oder ersetzen oder (ii) den Preis solcher Produkte zum anteiligen Vertragssatz gutschreiben oder erstatten, vorausgesetzt, dass der Käufer auf Verlangen von Secop solche Produkte auf seine Kosten an Secop zurücksenden muss.
11.7 Die in Abschnitt 11.6 dargelegten Rechtsbehelfe sind das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers und die gesamte Haftung von Secop für jegliche Verletzung der in den Abschnitten 11.1 und 11.3 dargelegten beschränkten Garantien.
12. Begrenzung der Haftung.
12.1 In keinem Fall haftet die Secop gegenüber dem Käufer oder einem Dritten für Nutzungsausfall, Umsatz- oder Gewinneinbußen, Datenverluste oder Wertminderungen oder für Folgeschäden, indirekte, zufällige, besondere, exemplarische oder strafende Schäden, unabhängig davon, ob diese aus Vertragsbruch, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig entstanden sind, unabhängig davon, ob solche Schäden vorhersehbar waren und ob die Secop auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder nicht, und ungeachtet der Tatsache, dass ein vereinbartes oder sonstiges Mittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt.
12.2 In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung von Secop aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, ob aus oder im Zusammenhang mit Vertragsbruch, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, die Summe der Beträge, die an Secop für die unter diesem Vertrag verkauften Produkte und Dienstleistungen während des zwölfmonatigen Zeitraums vor dem Anspruch gezahlt wurden.
13. Schadloshaltung.
Der Käufer verteidigt, entschädigt und hält die Secop schadlos gegenüber allen Ansprüchen, Forderungen, Subrogationsansprüchen von Versicherern des Käufers, Klagegründen, Streitigkeiten, Verbindlichkeiten, Schäden, Geldstrafen, behördlichen Maßnahmen (einschließlich Produktrückrufe, Rücknahme oder behördliche Anforderungen in Bezug auf das Produkt), Beschlagnahmungen von Produkten, Verlusten, Kosten, Ausgaben (einschließlich, kosten, Auslagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Untersuchungs-, Rückruf- und Rücknahmekosten, Anwaltskosten, Kosten für Sachverständige und Prozesskosten) (im Folgenden "Anspruch"), die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen ergeben, die gegen Secop wegen Schäden, Umwelthaftung, Verletzung von Patenten oder geistigem Eigentum geltend gemacht werden, verursacht durch (a) die Spezifikationen des Käufers; (b) die unbeabsichtigte Verwendung, Modifikation oder Veränderung der Produkte oder deren Verwendung entgegen den Anweisungen von Secop; (c) das Verschulden, die Fahrlässigkeit oder die Verletzung dieses Vertrages durch den Käufer; (d) jegliche Verletzung, Tod, Verlust, Sachschaden, Verzögerung oder Ausfall der Lieferung von Secop-Produkten, die durch den Käufer verursacht wurden; oder (e) jegliche anderen Ansprüche, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, in Bezug auf diesen Vertrag, die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien, die Produkte oder die Dienstleistungen, die sich aus dem Käufer ergeben oder von ihm verursacht wurden, ganz oder teilweise.
14. Versicherung.
Während der Laufzeit dieses Vertrages und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren danach muss der Käufer auf eigene Kosten eine Versicherung in vollem Umfang aufrechterhalten und abschließen, die unter anderem eine gewerbliche Haftpflichtversicherung (einschließlich Produkthaftung) in einer Höhe von mindestens 5.000.000 US-Dollar bei finanziell soliden und angesehenen Versicherern umfasst. Auf Verlangen von Secop wird der Käufer Secop eine Versicherungsbescheinigung des Versicherers des Käufers vorlegen, die den in diesen Bedingungen genannten Versicherungsschutz belegt. Auf Verlangen von Secop stellt der Käufer sicher, dass die Versicherungsbescheinigung Secop als zusätzlichen Versicherten ausweist. Der Käufer wird Secop dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich über eine Kündigung oder wesentliche Änderung der Versicherungspolice des Käufers informieren. Außer in Fällen, in denen dies gesetzlich verboten ist, wird der Käufer von seinem Versicherer verlangen, dass er auf alle Rechte des Forderungsübergangs gegen Secops Versicherer und Secop verzichtet.
15. Einhaltung von Gesetzen.
Der Käufer wird alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einhalten. Der Käufer ist verpflichtet, alle Lizenzen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Zustimmungen und Erlaubnisse aufrechtzuerhalten, die er benötigt, um seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen. Der Käufer ist verpflichtet, alle Export- und Importgesetze aller Länder einzuhalten, die am Verkauf der Produkte im Rahmen dieses Vertrags oder an einem Weiterverkauf der Produkte durch den Käufer beteiligt sind. Der Käufer übernimmt die gesamte Verantwortung für den Versand von Produkten, die eine behördliche Einfuhrgenehmigung erfordern. Secop kann diesen Vertrag kündigen, wenn eine Regierungsbehörde Antidumping- oder Ausgleichszölle oder andere Zölle oder Strafen auf die Produkte erhebt.
16. Beendigung.
Zusätzlich zu allen Rechtsmitteln, die unter diesen Bedingungen vorgesehen sind, kann Secop diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen, wenn der Käufer: (a) es versäumt, irgendeinen Betrag bei Fälligkeit unter diesem Vertrag zu zahlen; (b) diese Bedingungen ganz oder teilweise nicht erfüllt oder eingehalten hat; oder (c) zahlungsunfähig wird, einen Konkursantrag stellt oder ein Verfahren in Bezug auf Konkurs, Zwangsverwaltung, Reorganisation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern gegen ihn einleitet oder eingeleitet hat.
17. Verzicht.
Ein Verzicht von Secop auf eine der Bestimmungen dieses Vertrages ist nur dann wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich niedergelegt und von Secop unterzeichnet wurde. Die Nichtausübung oder Verzögerung der Ausübung von Rechten, Rechtsmitteln, Befugnissen oder Privilegien, die sich aus diesem Vertrag ergeben, stellt keinen Verzicht darauf dar und kann auch nicht als solcher ausgelegt werden. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs aus diesem Vertrag schließt eine andere oder weitere Ausübung desselben oder die Ausübung eines anderen Rechts, Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs aus.
18. Vertrauliche Informationen.
Alle nicht öffentlichen, vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen von Secop, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spezifikationen, Muster, Modelle, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Daten, Geschäftsabläufe, Kundenlisten, Preise, Rabatte oder Nachlässe, die dem Käufer von Secop offenbart werden, unabhängig davon, ob sie mündlich offenbart werden oder in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder auf anderen Medien offenbart oder zugänglich gemacht werden, und unabhängig davon, ob sie in Verbindung mit diesem Vertrag als "vertraulich" gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig identifiziert werden, sind vertraulich und dienen ausschließlich der Erfüllung dieses Vertrags und dürfen nicht offenbart oder kopiert werden, es sei denn, Secop hat dies im Voraus schriftlich genehmigt. Auf Verlangen von Secop und nach Wahl von Secop ist der Käufer verpflichtet, (i) alle von Secop erhaltenen Dokumente und sonstigen Materialien oder andere vertrauliche Informationen von Secop, einschließlich elektronischer Daten, unverzüglich zurückzugeben oder (ii) alle diese Dokumente, Materialien und vertraulichen Informationen, einschließlich elektronischer Daten, zu vernichten und Secop schriftlich zu bestätigen, dass diese Dokumente, Materialien und vertraulichen Informationen vernichtet worden sind. Secop hat bei einem Verstoß gegen diesen Abschnitt Anspruch auf Unterlassungsansprüche. Dieser Abschnitt gilt nicht für Informationen, die: (a) öffentlich zugänglich sind; (b) dem Käufer zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt sind; oder (c) die der Käufer rechtmäßig auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten erhalten hat.
19. Höhere Gewalt.
Secop ist gegenüber dem Käufer nicht haftbar oder verantwortlich und gilt nicht als säumig oder vertragsbrüchig für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung oder Ausführung einer Bedingung dieses Vertrages, wenn und soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch Handlungen oder Umstände verursacht wird oder daraus resultiert, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Secop (nach Secops billigem Ermessen) liegen, und die Auswirkungen dieser Handlungen oder Umstände, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, höhere Gewalt, Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, Explosion, staatliche Maßnahmen oder Anordnungen, Krieg, Invasion oder Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht), terroristische Drohungen oder Handlungen, Aufruhr oder andere zivile Unruhen, nationaler Notstand, Revolution, Aufstand, Epidemie, Pandemie, Aussperrungen, Streiks oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob sie die Belegschaft einer der beiden Parteien betreffen oder nicht), oder Beschränkungen oder Verzögerungen, die Spediteure betreffen, oder die Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung angemessener oder geeigneter Materialien, Materialien oder Telekommunikationsausfälle oder Stromausfälle.
20. Abtretung.
Der Käufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Secop keine seiner Rechte abtreten oder seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag übertragen. Jede vermeintliche Abtretung oder Übertragung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist null und nichtig. Keine Abtretung oder Übertragung entbindet den Käufer von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
21. Beziehung zwischen den Parteien.
Die Beziehung zwischen den Parteien ist die eines unabhängigen Unternehmers. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass eine Agentur, eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine andere Form eines gemeinsamen Unternehmens, ein Arbeitsverhältnis oder ein Treuhandverhältnis zwischen den Parteien entsteht, und keine Partei ist befugt, für die andere Partei Verträge abzuschließen oder sie in irgendeiner Weise zu binden.
22. Keine Drittbegünstigten.
Diese Vereinbarung kommt ausschließlich den Vertragsparteien und ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern zugute, und nichts in dieser Vereinbarung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, zielt darauf ab, einer anderen natürlichen oder juristischen Person ein gesetzliches oder billiges Recht, einen Vorteil oder ein Rechtsmittel jeglicher Art unter oder aufgrund dieser Bedingungen zu übertragen.
23. Geltendes Recht.
23.1 Wenn Secop ein anderes Unternehmen der Secop-Gruppe als Secop Inc. ist, unterliegen alle Angelegenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, deutschem Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt, ohne dass irgendeine Rechtswahl oder Kollisionsnorm zur Anwendung kommt, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit als des deutschen Rechts zur Folge hätte.
23.2 Wenn Secop Secop Inc. ist, unterliegen alle Angelegenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, den Gesetzen des Staates Illinois und werden gemäß diesen Gesetzen ausgelegt, ohne dass eine Rechtswahl- oder Kollisionsnorm (des Staates Illinois oder einer anderen Gerichtsbarkeit) zur Anwendung kommt, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit als der des Staates Illinois zur Folge hätte.
23.3 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist nicht anwendbar.
24. Schiedsgerichtsbarkeit.
24.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern entschieden. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien verbindlich. Die Parteien können die Vollstreckung eines Schiedsspruchs bei jedem zuständigen Gericht beantragen. Das Schiedsverfahren ist in englischer Sprache abzuwickeln, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Das Schiedsverfahren und der Schiedsspruch sind vertraulich und die beteiligten Personen auf beiden Seiten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
24.2 Wenn Secop die Secop Inc. ist, ist der Sitz des Schiedsverfahrens in Chicago, Illinois (USA). Handelt es sich bei Secop um ein anderes Unternehmen der Secop-Gruppe als die Secop Inc. ist der Sitz des Schiedsgerichts Hamburg, Deutschland.
24.3 Dieser Abschnitt 24 lässt das Recht von Secop unberührt, zum Schutz ihrer Rechte und Interessen oder zur Durchsetzung der Verpflichtungen des Käufers aus diesem Vertrag vor den zuständigen Gerichten einen einstweiligen Rechtsschutz, eine einstweilige Verfügung oder eine einstweilige Verfügung gegen den Käufer zu erwirken, und der Käufer erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden und unterwirft sich der Zuständigkeit dieser Gerichte für die Verhandlung und Entscheidung aller Verfahren für einen einstweiligen Rechtsschutz, eine einstweilige Verfügung oder eine einstweilige Verfügung, die sich auf diesen Vertrag beziehen oder aus ihm erwachsen.
25. Benachrichtigungen.
Alle Mitteilungen, Ersuchen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und sind an die auf der Vorderseite der Verkaufsbestätigung angegebenen Adressen der Parteien oder an eine andere von der empfangenden Partei schriftlich angegebene Adresse zu richten. Alle Mitteilungen sind durch persönliche Übergabe, durch einen staatlich anerkannten Nachtkurier (mit Vorauszahlung aller Gebühren), per Fax (mit Sendebestätigung) oder per Einschreiben (jeweils mit Rückschein und Vorauszahlung des Portos) zuzustellen. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, ist eine Mitteilung nur wirksam, (a) wenn sie bei der empfangenden Partei eingeht und (b) wenn die die Mitteilung übermittelnde Partei die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat.
26. Trennbarkeit.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung in einer Rechtsordnung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung oder macht diese Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar.
27. Fortbestehen.
Bestimmungen dieser Bedingungen, die ihrer Natur nach über ihre Bedingungen hinaus gelten sollten, bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung in Kraft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Bestimmungen: Versicherung, Einhaltung von Gesetzen, vertrauliche Informationen, geltendes Recht, Schiedsgerichtsbarkeit und Überleben.
28. Änderung und Modifizierung.
Diese Bedingungen können nur in einem Schreiben ergänzt oder geändert werden, das ausdrücklich besagt, dass es diese Bedingungen ändert, und das von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet ist.